Bergregal und Bergfreiheit

Der Bergbau zählte zu den so genannten „Regalien“ (Hoheitsrechte). Im Frühmittelalter (bis ca. 1100 n. Chr.) bestand königliches Bergregal, später [wann?] landesherrliches Hoheitsrecht über die mineralischen Bodenschätze. [andere Quellen sagen, im FrüMi sei Bergbau Regal des Grundherren und erst Barbarossa hätte das geändert?!?]
Der Grundsatz der Berg(bau)freiheit besagt, dass jeder das Recht hatte nach Erzen zu schürfen. Dieses Recht konnte nicht einmal der Grundeigentümer dem nach Erz suchenden Bergmann verwehren. Der Grundeigentümer hatte jedoch das Recht zu wissen, wer an welcher Stelle nach Erz suchte und bei erfolgreicher Suche Anspruch auf den sogenannten Bergzehnt sowie ein Vorkaufsrecht auf die gefundenen Metalle. Er setzte dazu Beamte ein, die dies kontrollierten.