1028
Eine der ältesten bergrechtlichen Urkunden Mitteleuropas stammt aus dem deutschen Südwesten. Kaiser Konrad II übertrug darin Bergbaurechte im südlichen Breisgau, die hier widerspruchslos schon wie Bergregalien behandelt worden sind, an den Bischof von Basel. Das Bergregal war das uneingeschränkte Verfügungsrecht des Landesherrn über eine bestimmte Auswahl von Mineralen.
1158
Schriftlich festgelegt wurde der Begriff des Bergregals erstmals in der Ronkalischen Konstitution, in der Kaiser Friedrich 1. Barbarossa sein Verfügungsrecht auf Silber und Salz verkündet hat (zunächst nur in Italien gültig).
1185
Älteste Aufzeichnungen bergbaulicher Gewohnheitsrechte in einem Vertrag des Bischofs von Trient
1208
Festlegung des Vertrags von 1185 als Gesetz („Trienter Bergordnung“)
1356
Goldene Bulle, Bergregal an die Kurfürsten
1408
Schladminger Bergbrief, durch Trienter Bergordnung beeinflusst, erlangt große Bedeutung im gesamten süddeutschen Bergbau
1648
Westfälischer Friede, Bergregal auch an alle anderen Fürsten
Quelle: http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/Ueber_uns/geschichte/geschichte_bergrecht