Geschichte des Bergrechts

1028

Eine der ältesten bergrechtlichen Urkunden Mitteleuropas stammt aus dem deutschen Südwesten. Kaiser Konrad II übertrug darin Bergbaurechte im südlichen Breisgau, die hier widerspruchslos schon wie Bergregalien behandelt worden sind, an den Bischof von Basel. Das Bergregal war das uneingeschränkte Verfügungsrecht des Landesherrn über eine bestimmte Auswahl von Mineralen.

1158

Schriftlich festgelegt wurde der Begriff des Bergregals erstmals in der Ronkalischen Konstitution, in der Kaiser Friedrich 1. Barbarossa sein Verfügungsrecht auf Silber und Salz verkündet hat (zunächst nur in Italien gültig).

1185

Älteste Aufzeichnungen bergbaulicher Gewohnheitsrechte in einem Vertrag des Bischofs von Trient

1208

Festlegung des Vertrags von 1185 als Gesetz („Trienter Bergordnung“)

1356

Goldene Bulle, Bergregal an die Kurfürsten

1408

Schladminger Bergbrief, durch Trienter Bergordnung beeinflusst, erlangt große Bedeutung im gesamten süddeutschen Bergbau

1648

Westfälischer Friede, Bergregal auch an alle anderen Fürsten

Quelle: http://www.lgrb.uni-freiburg.de/lgrb/Ueber_uns/geschichte/geschichte_bergrecht